Sachverständigen - Büro für Immobilienbewertung
Olaf Lorig Gutachter für Immobilienwertermittlung (Diplom E.I.A.)
von der IHK Rhein-Neckar öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Am Henschelberg 8 - 74821 Mosbach - Tel.: 06261 / 899 405 - Fax: 899 407
und
Robert-Blum-Strasse 35 - 68199 Mannheim - Tel.: 0621 / 860 8692 - Fax: 860 8702
Wir bestimmen den Marktwert Ihrer Immobilie !
Für das Wirtschafts- und Rechtsleben ist der Verkehrswert (Marktwert) des Grund- stücks von zentraler Bedeutung. Vom Verkehrswert des Grundstücks ist dann die Rede, wenn im (alltäglichen) Sprachgebrauch vom "wahren" oder "wirklichen" Wert gesprochen wird. Der Verkehrswert ist materiell mit dem Marktwert identisch.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) geregelt:
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gege- benheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Elementarer Bestandteil des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs ist die Berücksichti- gung wertbeeinflussender Umstände, die von der Wirtschafts- und Rechtsordnung gesetzt sind. In der Verkehrswertdefinition wird deshalb die Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten besonders herausgestellt.
Weitere immobilienrelevanten Wertbegriffe
Versicherungswert / Feuerversicherungswert
Der Begriff des Versicherungswertes findet Anwendung im Bereich der Gebäude- versicherung. In der Regel handelt es sich hierbei um den ortsüblichen Neubauwert. Dieser wird nach einem besonderen Sachwertverfahren (in der Regel ohne Boden- wert) bestimmt.
Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten Interesses des Eigentümers.
Ertragswert
Der Ertragswert ist der Wert, der sich der Kapitalisierung der Reinertragsmiete eines Wirtschaftsgutes unter Abzug der Bodenwertverzinsung und Addition des Bodenwertes ergibt.
Informieren Sie sich in komprimierter Form über das umfangreiche Sachgebiet der Immobilienwertermittlung. Einen interessanten Aufenthalt wünscht Ihnen
Ihr
Olaf Lorig
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